WissensbasisÖffentliche Gebäude
öffentliche Gebäude gehen voran — die Regeln für öffentliche Eigentümer
Das EU-Recht gibt öffentlichen Gebäuden eine Vorbildfunktion: zuerst emissionsfrei, zuerst Solar, schneller saniert und jedes Jahr gemessen. Hier steht, was für Gemeinden, den Staat und andere öffentliche Stellen gilt, ab wann, und was Gebäudeautomation beiträgt.
Zuletzt geprüft:
Auf einen Blick
Regeln für Gebäude im Eigentum oder in Nutzung öffentlicher Stellen
| Regel | Anforderung | Frist | Beitrag des Systems |
|---|---|---|---|
| EPBD Art. 7 | Neubauten im Eigentum öffentlicher Stellen sind Nullemissionsgebäude | Ab 1. Jan. 2028 | Überwachung und Regelung für den emissionsfreien Betrieb; Mess- und Regeleinrichtungen für die Raumluftqualität in Nichtwohn-Nullemissionsgebäuden (Art. 13(5)) |
| EPBD Art. 10(3)(a) | Solaranlagen auf allen neuen öffentlichen Gebäuden, soweit technisch geeignet und wirtschaftlich und funktional machbar | Bis 31. Dez. 2026 | PV auf derselben Plattform: Eigenverbrauch, Speicher, preisgeführtes Heizen und Laden |
| EPBD Art. 10(3)(b) | Solar auf bestehenden öffentlichen Gebäuden über 2.000 m², 750 m² und 250 m² Nutzfläche | 31. Dez. 2027 · 2028 · 2030 | Ebenso, mit gemessenem Ertrag pro Gebäude für das Reporting |
| EED Art. 5 | Öffentliche Stellen senken gemeinsam ihren Endenergieverbrauch um mindestens 1,9 % pro Jahr gegenüber 2021 | Jedes Jahr | Gemessener Verbrauch pro Gebäude und Benchmarks im Bestand |
| EED Art. 6 | Jährlich mindestens 3 % der Gesamtfläche beheizter oder gekühlter öffentlicher Gebäude über 250 m² sanieren, mindestens auf Niedrigstenergie- oder Nullemissionsstandard | Jedes Jahr | Einzelraumregelung im laufenden Betrieb (Funk), Dokumentation für die Sanierungsakte |
| EED Art. 6 | Ein öffentliches Verzeichnis beheizter oder gekühlter öffentlicher Gebäude und ihrer Gesamtenergieeffizienz | Laufend aktuell | Gemessene Daten pro Gebäude, exportierbar |
| EED Art. 7 | Öffentliche Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden und Bauleistungen mit hoher Energieeffizienz (Anhang IV) | Bei der Beschaffung | Funktionen der Klasse B als Standard, Funktionstabelle und Dokumentation für die Ausschreibung |
| EPBD Art. 21(1) | Energieausweis ausgehängt in Gebäuden, die von öffentlichen Stellen genutzt und häufig von der Öffentlichkeit besucht werden | Mit der nationalen Umsetzung | Aktuelle Daten hinter dem Ausweis |
| EPBD Art. 13(9) | GA in Nichtwohngebäuden über 290 kW, dann über 70 kW | 31. Dez. 2024 · 31. Dez. 2029 | Bisly-GA, Klasse B nach EN ISO 52120-1 |
| EPBD Art. 9 | Mindestvorgaben: schlechteste 16 % der Nichtwohngebäude bis 2030 saniert, 26 % bis 2033 | 2030 · 2033 | Gemessene Basis und Einsparungen, um den Bestand zu priorisieren |
Zusammenfassung der Richtlinien (EU) 2024/1275 und (EU) 2023/1791; maßgeblich sind die amtlichen Texte auf EUR-Lex.
Für eine Gemeinde
Was das für einen Bestand aus Schulen, Hallen und Büros bedeutet
01
Die Basis kennen
Die 1,9 % pro Jahr und die Sanierungsquote von 3 % werden am realen Verbrauch gemessen. Zählung pro Gebäude liefert Basis und Nachweis.
02
Im Betrieb sanieren
Funk-Einzelraumregelung kommt in Schulen und Rathäuser, Etage für Etage, während des Schuljahres, ohne das Gebäude zu schließen.
03
Emissionsfrei neu bauen
Ab 2028 ist jedes neue öffentliche Gebäude ein Nullemissionsgebäude: Wärmepumpe, Solar und die Regelung, die es im Betrieb emissionsfrei hält.
04
Berichten aus einem System
Ein Login für den Bestand: Energie, Raumluft und Alarme pro Gebäude gerankt — bereit für das Verzeichnis, den Gemeinderat und das EU-Reporting.
Luxemburg
Nationale Umsetzung
Die Energieeffizienzrichtlinie war bis 11. Oktober 2025 umzusetzen, die EPBD-Neufassung bis 29. Mai 2026. Luxemburg wendet diese Pflichten über nationales Recht an; für jedes Projekt bestätigen wir den geltenden nationalen Text, die Schwellen und Fristen vor dem Angebot.
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Was öffentliche Eigentümer fragen
“Was verlangen die EU-Regeln von öffentlichen Gebäuden in Luxemburg?”
“Wie weist eine Gemeinde ihre jährliche Einsparung von 1,9 % nach?”
“Brauchen öffentliche Gebäude nach der EPBD Solaranlagen?”
Quellen
- 01Richtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), Artikel 7, 9, 10, 13 und 21 — EUR-Lex
- 02Richtlinie (EU) 2023/1791 zur Energieeffizienz (Neufassung), Artikel 5, 6 und 7 — EUR-Lex
- 03Europäische Kommission — Öffentliche Gebäude und die Energieeffizienzrichtlinie
- 04Europäische Kommission — Solarenergie in Gebäuden
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