WissensbasisEPBD
was die EPBD von der Gebäudeautomation verlangt
Die Neufassung der Gebäuderichtlinie, (EU) 2024/1275, macht Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung in größeren Nichtwohngebäuden zur Pflicht, ergänzt Raumluftmonitoring, Beleuchtungssteuerung und intelligente Funktionen in Wohngebäuden und bereitet einen verpflichtenden Smart Readiness Indicator vor. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis 29. Mai 2026 umsetzen.
Zuletzt geprüft:
Artikel 13
Gebäudetechnische Systeme: die Anforderungen, Absatz für Absatz
| Absatz | Anforderung | Frist | Umsetzung im System |
|---|---|---|---|
| 13(9)(a) | GA in Nichtwohngebäuden mit Heizung, Klima oder kombinierter Lüftung über 290 kW, soweit technisch und wirtschaftlich machbar | 31. Dez. 2024 | Vollständige Bisly-GA, Klasse B |
| 13(9)(b) | Dasselbe, über 70 kW | 31. Dez. 2029 | Dasselbe System, auf das Gebäude dimensioniert |
| 13(10)(a) | Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, protokollieren, analysieren und Anpassung ermöglichen | Mit 13(9) | Trends von Minuten- bis Stundenwerten über 5 Jahre; Zählung pro System und Mieter |
| 13(10)(b) | Effizienz benchmarken, Verluste erkennen, den Verantwortlichen informieren | Mit 13(9) | Portfolio-Ranking, Alarme mit Raumangabe, Erklärungen von Adam |
| 13(10)(c) | Mit vernetzten Systemen kommunizieren; interoperabel über proprietäre Technologien und Hersteller hinweg | Mit 13(9) | BACnet/IP, Modbus, M-Bus, DALI-2, KNX-Gateway, Matter, REST-API |
| 13(10)(d) | Innenraumqualität überwachen | 29. Mai 2026 | Temperatur, Feuchte und CO₂ pro Raum; VOC optional |
| 13(11) | Neue und umfassend renovierte Wohngebäude: Effizienzüberwachung mit Warnmeldungen, Regelung von Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung, Reaktion auf externe Signale, soweit machbar | 29. Mai 2026 | Anlagenüberwachung, Einzelraumregelung, Day-Ahead-Preissteuerung |
| 13(12) | Automatische, zonierte Beleuchtungssteuerung mit Präsenzerkennung in Nichtwohngebäuden | 290 kW: 31. Dez. 2027 · 70 kW: 31. Dez. 2029 | DALI-2-Präsenz und Tageslicht; Matter-Licht ohne Verkabelung |
| 13(3) | Selbstregelnde Einrichtungen pro Raum oder Zone im Neubau und beim Austausch von Wärmeerzeugern; hydraulischer Abgleich, wo angebracht | Mit Umsetzung | Raumbediengeräte und Funk-Stellantriebe |
| 13(5) | Mess- und Regeleinrichtungen für die Raumluftqualität in Nichtwohn-Nullemissionsgebäuden; bei größerer Renovierung, soweit machbar | Mit Umsetzung | CO₂-geführte Lüftung pro Raum |
Sinngemäß nach Richtlinie (EU) 2024/1275; maßgeblich ist der amtliche Text auf EUR-Lex.
Artikel 15
Der Smart Readiness Indicator (SRI)
Der SRI bewertet, wie gut ein Gebäude seinen Betrieb an die Bedürfnisse der Nutzer und des Netzes anpassen und seine Energieeffizienz verbessern kann. Er umfasst neun technische Bereiche — Heizen, Kühlen, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, dynamische Gebäudehülle (Sonnenschutz), Elektrizität, Laden von Elektrofahrzeugen sowie Überwachung und Steuerung.
Nach Artikel 15 musste die Kommission bis 30. Juni 2026 über die SRI-Tests berichten und muss bis 30. Juni 2027 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der das System auf Nichtwohngebäude über 290 kW anwendet. Ein mit Bisly automatisiertes Gebäude mit Ladeinfrastruktur von AMP X VOLT deckt alle Bereiche auf einer Plattform ab.
Über Artikel 13 hinaus
Nullemissionsgebäude und Sanierung
- 01
Nullemissions-Neubauten
Ab 1. Januar 2028 für Gebäude öffentlicher Stellen, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten (Artikel 7).
- 02
Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz
Die schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden: 16 % des Bestands bis 2030 und 26 % bis 2033 (Artikel 9).
- 03
Pfad für Wohngebäude
Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands soll bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken (Artikel 9).
- 04
Laden und Vorverkabelung
Artikel 14 regelt Ladepunkte, Vorverkabelung und Fahrradstellplätze für neue und renovierte Gebäude — umgesetzt durch unsere Schwestermarke AMP X VOLT in derselben Energiestrategie.
Luxemburg
Stand in Luxemburg
Luxemburg hat die EPBD-Änderung von 2018, einschließlich der Automationspflicht für größere Nichtwohngebäude, mit der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2021 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt; sie führte auch Ladepunkte und Lastmanagement für Parkplätze von Zweckbauten ein. Die Neufassung von 2024 war bis 29. Mai 2026 umzusetzen; zum Zeitpunkt der Prüfung ist der nationale Text in Vorbereitung.
Für jedes Projekt bestätigen wir die geltenden nationalen Anforderungen, Schwellen und Fristen vor dem Angebot und dokumentieren die gelieferten Funktionen für den Energiepass (CPE) und die Genehmigungsunterlagen.
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