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WissensbasisEPBD

was die EPBD von der Gebäudeautomation verlangt

Die Neufassung der Gebäuderichtlinie, (EU) 2024/1275, macht Systeme für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung in größeren Nichtwohngebäuden zur Pflicht, ergänzt Raumluftmonitoring, Beleuchtungssteuerung und intelligente Funktionen in Wohngebäuden und bereitet einen verpflichtenden Smart Readiness Indicator vor. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis 29. Mai 2026 umsetzen.

Zuletzt geprüft:

Artikel 13

Gebäudetechnische Systeme: die Anforderungen, Absatz für Absatz

AbsatzAnforderungFristUmsetzung im System
13(9)(a)GA in Nichtwohngebäuden mit Heizung, Klima oder kombinierter Lüftung über 290 kW, soweit technisch und wirtschaftlich machbar31. Dez. 2024Vollständige Bisly-GA, Klasse B
13(9)(b)Dasselbe, über 70 kW31. Dez. 2029Dasselbe System, auf das Gebäude dimensioniert
13(10)(a)Energieverbrauch kontinuierlich überwachen, protokollieren, analysieren und Anpassung ermöglichenMit 13(9)Trends von Minuten- bis Stundenwerten über 5 Jahre; Zählung pro System und Mieter
13(10)(b)Effizienz benchmarken, Verluste erkennen, den Verantwortlichen informierenMit 13(9)Portfolio-Ranking, Alarme mit Raumangabe, Erklärungen von Adam
13(10)(c)Mit vernetzten Systemen kommunizieren; interoperabel über proprietäre Technologien und Hersteller hinwegMit 13(9)BACnet/IP, Modbus, M-Bus, DALI-2, KNX-Gateway, Matter, REST-API
13(10)(d)Innenraumqualität überwachen29. Mai 2026Temperatur, Feuchte und CO₂ pro Raum; VOC optional
13(11)Neue und umfassend renovierte Wohngebäude: Effizienzüberwachung mit Warnmeldungen, Regelung von Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung, Reaktion auf externe Signale, soweit machbar29. Mai 2026Anlagenüberwachung, Einzelraumregelung, Day-Ahead-Preissteuerung
13(12)Automatische, zonierte Beleuchtungssteuerung mit Präsenzerkennung in Nichtwohngebäuden290 kW: 31. Dez. 2027 · 70 kW: 31. Dez. 2029DALI-2-Präsenz und Tageslicht; Matter-Licht ohne Verkabelung
13(3)Selbstregelnde Einrichtungen pro Raum oder Zone im Neubau und beim Austausch von Wärmeerzeugern; hydraulischer Abgleich, wo angebrachtMit UmsetzungRaumbediengeräte und Funk-Stellantriebe
13(5)Mess- und Regeleinrichtungen für die Raumluftqualität in Nichtwohn-Nullemissionsgebäuden; bei größerer Renovierung, soweit machbarMit UmsetzungCO₂-geführte Lüftung pro Raum

Sinngemäß nach Richtlinie (EU) 2024/1275; maßgeblich ist der amtliche Text auf EUR-Lex.

Artikel 15

Der Smart Readiness Indicator (SRI)

Der SRI bewertet, wie gut ein Gebäude seinen Betrieb an die Bedürfnisse der Nutzer und des Netzes anpassen und seine Energieeffizienz verbessern kann. Er umfasst neun technische Bereiche — Heizen, Kühlen, Warmwasser, Lüftung, Beleuchtung, dynamische Gebäudehülle (Sonnenschutz), Elektrizität, Laden von Elektrofahrzeugen sowie Überwachung und Steuerung.

Nach Artikel 15 musste die Kommission bis 30. Juni 2026 über die SRI-Tests berichten und muss bis 30. Juni 2027 einen delegierten Rechtsakt erlassen, der das System auf Nichtwohngebäude über 290 kW anwendet. Ein mit Bisly automatisiertes Gebäude mit Ladeinfrastruktur von AMP X VOLT deckt alle Bereiche auf einer Plattform ab.

Über Artikel 13 hinaus

Nullemissionsgebäude und Sanierung

  1. 01

    Nullemissions-Neubauten

    Ab 1. Januar 2028 für Gebäude öffentlicher Stellen, ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten (Artikel 7).

  2. 02

    Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz

    Die schlechtesten Nichtwohngebäude müssen saniert werden: 16 % des Bestands bis 2030 und 26 % bis 2033 (Artikel 9).

  3. 03

    Pfad für Wohngebäude

    Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch des Wohngebäudebestands soll bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um 20–22 % sinken (Artikel 9).

  4. 04

    Laden und Vorverkabelung

    Artikel 14 regelt Ladepunkte, Vorverkabelung und Fahrradstellplätze für neue und renovierte Gebäude — umgesetzt durch unsere Schwestermarke AMP X VOLT in derselben Energiestrategie.

Luxemburg

Stand in Luxemburg

Luxemburg hat die EPBD-Änderung von 2018, einschließlich der Automationspflicht für größere Nichtwohngebäude, mit der großherzoglichen Verordnung vom 9. Juni 2021 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt; sie führte auch Ladepunkte und Lastmanagement für Parkplätze von Zweckbauten ein. Die Neufassung von 2024 war bis 29. Mai 2026 umzusetzen; zum Zeitpunkt der Prüfung ist der nationale Text in Vorbereitung.

Für jedes Projekt bestätigen wir die geltenden nationalen Anforderungen, Schwellen und Fristen vor dem Angebot und dokumentieren die gelieferten Funktionen für den Energiepass (CPE) und die Genehmigungsunterlagen.

Fragen

Fragen zur EPBD

Was bedeutet die 290-kW-Schwelle der EPBD?

Gemeint ist die Nennleistung der Heizungsanlage, der Klimaanlage oder der kombinierten Heizungs-Lüftungs- bzw. Klima-Lüftungsanlage eines Gebäudes. Nichtwohngebäude über 290 kW müssen seit 31. Dezember 2024 über eine GA verfügen, soweit technisch und wirtschaftlich machbar (Artikel 13(9)(a)).

Wie groß ist ein 70-kW-Gebäude?

Nach der Faustregel von Bisly etwa ein Büro mit 2.000–3.000 m². Mittelgroße Büros, Handel, Schulen und Logistikgebäude fallen am 31. Dezember 2029 in den Geltungsbereich.

Ab wann muss die GA die Raumluftqualität überwachen?

Artikel 13(10)(d) ergänzt die Überwachung der Innenraumqualität zum 29. Mai 2026, der Umsetzungsfrist, als geforderte Fähigkeit der GA.

Verlangt die EPBD Gebäudeautomation in Wohngebäuden?

Keine vollständige GA, aber ab 29. Mai 2026 müssen neue und umfassend renovierte Wohngebäude, soweit machbar, über eine elektronische Effizienzüberwachung, Regelfunktionen für Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Nutzung von Energie sowie die Fähigkeit zur Reaktion auf externe Signale verfügen (Artikel 13(11)).